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Film im Unterricht
1 Nutzungsbedingungen
- Filme aus Medienzentren
- Besitzen das V+Ö Recht, dürfen also im Unterricht, auch in mehreren Klassen oder am Schulfest vorgeführt werden. Einschränkung: Filme dürfen nicht beworben werden und es darf kein Eintritt verlangt werden.
- Besitzen das V+Ö Recht, dürfen also im Unterricht, auch in mehreren Klassen oder am Schulfest vorgeführt werden. Einschränkung: Filme dürfen nicht beworben werden und es darf kein Eintritt verlangt werden.
- Privat oder von der Schule erworbene Videos
- Abspielen für unterrichtliche Zwecke erlaubt (Unterricht gilt als nicht öffentliche Veranstaltung)
- Abspielen beim Schulfest demnach nicht erlaubt (=> Film aus Medienzentren holen)
- Vorführen und Speichern im Intranet
- bei kleinen Teilen eines Werks: 15% eines Filmes
- bei Werken geringen Umfangs: ein Film von max. 5 Min
- gilt nicht für extra produzierte Lehrfilme
- bei kleinen Teilen eines Werks: 15% eines Filmes
- Schulfunksendungen
- Eigene Videoaufzeichnung von irgendwelchen (nicht Schulfunk-)Sendungen nicht erlaubt
- Aufzeichnung und Vorführung von Schulfunksendungen im Unterricht erlaubt
Löschpflicht nach Ablauf des folgenden Schuljahres
- Videos aus dem Internet (YouTube)
- Streaming (nicht speichern) von Videos ist erlaubt, wenn es sich nicht um offensichtlich rechtswidrig eingestellte Videos handelt. (keine faule Ausreden)
Erlaubt: z. B. Inhalte der Mediatheken von Fernsehanstalten oder Erklärvideos von Lehrern - Offensichtlich rechtswidrig sind z. B.
- Gewalttätige, pornografische oder rechtradikale Inhalte
- Ganze Kinofilme oder in Teilen oder ähnliches
- Streaming (nicht speichern) von Videos ist erlaubt, wenn es sich nicht um offensichtlich rechtswidrig eingestellte Videos handelt. (keine faule Ausreden)
- Videos als Privatkopie abspeichern
- Nutzungsbedingungen von YouTube verbieten das (denen stimmt man allerdings nur als registrierter Nutzer zu (wenn man schon mal Videos hochgeladen hat) Konsequenz=
- Abspeichern als Privatkopie kann daher für nicht registrierte Nutzer nicht rechtswidrig sein (finden die meisten Autoren)
- Registrierte Nutzer dürfen Filme nicht downloaden und speichern!
- YouTube Seiten verlinken
- Grundsätzlich erlaubt, wenn es sich nicht um rechtswidrige Inhalte handelt.
2 Begriffserklärungen
- V + Ö Rechte
Recht zum Verleih und zur nicht gewerblichen öffentlichen Vorführung (keine Eintritt)
3 Links
Datenschutz und Urheberrecht: Übergeordnete Seite
http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/index.htm
Urheberrecht Film
http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/film/
Checkliste Musik und Video
http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/checkl/musik_video.htm