Wichtig:
Alle Preisangaben beziehen sich auf den Stand 01.01.2015
Immer wieder wird an uns die Frage herangetragen, welche GEMA Gebühren fällig werden, wenn Schulveranstaltungen stattfinden.
Grundsätzlich gilt: die GEMA Gebühren richten sich nach der Fläche (Schulhof, Klassenzimmer) und danach, ob und wie viel Eintritt verlangt wird.
Beispiel 1:
Die Schule muss überhaupt keine GEMA Gebühren entrichten, wenn der Träger für alle seine Schulen den Vertrag PV/ST-Nr. 1 mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) abgeschlossen hat, der Eintritt nicht höher als 2,60 € ist und kein Drittanbieter an der Veranstaltung verdient. (z. B. DJ, Hallenmiete, Catering usw.), kurz: wenn die Schule alleiniger Veranstalter auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung ist.
(Kosten für die Stadt 10,23 ct pro Schüler; ist auch für eine Gemeinde mit nur einer Schule möglich)
Ob die Schule diesen Vertrag abgeschlossen hat, kann man bei der Gemeinde oder unter 0711 2252 730 bei der GEMA erfahren.
Beispiel 2:
(Musik von Tonträgern, bis 2 € Eintritt)
Wichtiger Hinweis:
Alle folgenden Gebührenberechnungen gelten für Veranstaltungen bis 8 h Dauer.
Der Nachlass (Abschlag 20% in allen folgenden Tabellen) für die Mitgliedschaft des Schulträgers bei den kommunalen Spitzenverbänden (ist bei den allermeisten Schulträgern der Fall) kann nur dann gewährt werden, wenn die Veranstaltung vor Stattfinden angemeldet wird. Anmeldungen, die nach dem Veranstaltungsdatum erfolgen, werden ohne Nachlass mit einem 100%-igen Zuschlag in Rechnung gestellt!)
Die Gebühren richten sich nach der Fläche (des Schulhofes, der Aula, des Kl. Zi.) und Eintrittsgeld
Grundpreis bis 100 qm beträgt 27,36 € + 7% Umsatzsteuer – 20 %
(bis 200 qm 2 x 27,36 € usw.)
Schulträger ist Mitglied der kommunalen Spitzenverbänden (außer bei Privatschulen fast immer der Fall)
Bis 2 € Eintritt
Anmeldung vor Veranstaltungsdatum
Rechnebeispiele:

Dabei ist es auch legitim, eine Aufführung z. B. 5 Mal in einem Klassenzimmer mit 100 qm stattfinden zu lassen; anfallende Gebühren sind dann trotzdem nur 27,36 Euro + Umsatzsteuer - Abschlag.
Beispiel 3:
(Musik von Tonträgern, über 2 Euro Eintritt)
Bitte Hinweis von oben beachten!
Die Gebühren errechnen sich wie bei Beispiel 2. Zusätzlich fallen für jeden weiteren Euro Eintritt 8 Euro Gebühren an.
(Beachten Sie: in der folgenden Beispieltabelle ändern sich jeweils die Fläche und der Eintritt)
Beispiel 4:
(Livemusik, kein oder max. 2 Euro Eintritt)
Bitte Hinweis von oben beachten!
Die Gebühren errechnen sich wie bei Beispiel 2 nur mit günstigeren Kennzahlen)
Beispiel 5:
(Livemusik, über 2 Euro Eintritt)
Bitte Hinweis von oben beachten!
Die Gebühren errechnen sich wie bei Beispiel 3 nur mit günstigeren Kennzahlen.
(Beachten Sie: in der folgenden Beispieltabelle ändern sich jeweils die Fläche und der Eintritt)
FAQ
- Wie sind die Beispiele 1 - 5, wenn Dritte daran verdienen?
- Es erfolgt eine Rechnung an die Schule. - Gelten diese Regelungen pro Song?
- Nein, es handelt sich um Pauschalen, die bis zu 8 Stunden Musik umfassen.
- Abi-Ball, 10 Euro mit Catering?
Ohne Nachweis wird 1/3 des Eintrittsgeldes mit Menü veranschlagt.
Mit Nachweis des Menü-Preises wird dieser vom Eintrittsgeld abgezogen und der Restbetrag als Eintrittsgeld für die Tariffindung zugrunde gelegt.
Links
https://www.gema.de/
Postfach 10 17 53
70015 Stuttgart
Sachgebiet Baden
Tel.: +49 711 2252 730
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fax: +49 711 2252 800