- AV Medien zum Ausleihen und zum Download:
Verleih von didaktischen DVDs. Videos, CDs, usw., Download von schulbezogenen Medien vom Arbeitsblatt über urherberrechtlich unbedenklichen Fotos bis zu Videos.
- Medientechnik:
Verleih von medientechnischen Geräten zur Präsentation und praktischen Medienarbeit (z. B. Beamer, Leinwände, Videokameras, iPads usw.)
- Fortbildungen
im Bereich Computer und Medien für Pädagogen und andere Interessierte
- Schulnetzberatung:
Fachkundige Beratung bei der Planung, Ausschreibung und Instandhaltung von schulischen Computernetzwerken
- Medienpädagogische Beratung:
Begleitung von schulischen Medienprojekten und Beratung in Fragen des Medieneinsatzes in der Schule
- Ohrenspitzer:
Beratung, Lehrerfortbildung, Workshops und Anleitung durch den Ohrenspitzer-Referenten
Das Kreismedienzentrum versteht sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben als ein Teil des Kompetenzverbundes Medienzentren Baden-Württemberg. Dieser Verbund aus Kreismedienzentren und Landesmedienzentrum entwickelt das Aufgabenspektrum der Medienzentren ständig weiter und nimmt aktuelle Entwicklungen auf.
Die Aufgaben der Medienzentren ist im Medienzentrengesetzt von Baden-Württemberg aus dem Jahre 2001 festgelegt.
Gesetz über die Medienzentren (Medienzentrengesetz) vom 1. Februar 2001 (Drucksache 12 / 5981)
§1
Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg sowie die Stadt- und Kreismedienzentren haben die Aufgaben zu erfüllen, die sich aus der Verwendung audiovisueller und digitaler Medien in der Erziehungs- und Bildungsarbeit der öffentlichen Schulen ergeben.
$2 Aufgaben der Stadt- und Kreismedienzentren
(1) Die Landkreise und die Stadtkreise unterhalten Kreis- und Stadtmedienzentren. Diese beschaffen für die Schulen erforderliche audiovisuelle und digitale Medien verbundene pädagogische und organisatorische Aufgaben. Sie können sich bei der Unterstützung und Beratung im Bereich Multimediatechnik an Schulen einschließlich pädagogischer Netzwerke mitwirken. (Support)
(2) Das Landesmedienzentrum berät die Stadt- und Landkreise als Träger der Stadt- und Kreismedienzentren bei der Entwicklung der Medienzentren und der Wahrnehmung der damit verbundenen Aufgaben, es koordiniert und unterstützt die Arbeit der Stadt- und Kreismedienzentren einschließlich der erforderlichen Fachfortbildungen des pädagogischen Personals der Medienzentren und fährt in Zusammenarbeit mit ihnen Fortbildungsveranstaltungen durch.
Trägerschaft
Träger des Kreismedienzentrums ist der Landkreis Lörrach. Das Kreismedienzentrum ist dem Fachbereich Bildung zugeordnet.